Hundetrainer stehen auf dem Prüfstand

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Veterinäramt des Enzkreises prüft das Wissen und die Zuverlässigkeit – Tierschutzgesetz will Kunden schützen

Enzkreis (pm). Laut den Bestimmungen des neuen Tierschutzgesetzes benötigen Hundetrainer und andere Personen, die mit Tieren zu tun haben, eine Erlaubnis des Veterinäramtes. Für Hundetrainer gilt diese Regelung seit Anfang August des vergangenen Jahres; seither hat die Behörde 16 Trainer geprüft und ihnen die Erlaubnis erteilt.

„Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden“, erläutert der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Ulrich Dura. „Dazu müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden. Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und führen unter Umständen ein Fachgespräch – was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen kann.“ Der letzte Prüfungszyklus fand im April unter Leitung von Dr. Andrea Fay vom Veterinäramt Enzkreis statt. Laut Mitteilung überzeugte sich auch der zuständige Dezernent Karl-Heinz Zeller von der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen, die pro Anwärter eineinhalb bis zwei Stunden dauerte. Bei dieser Gelegenheit dankte Zeller den Helfern, insbesondere den „Prüfungshunden“ und ihren Besitzern, die sich wiederholt als „Übungsobjekte“ zur Verfügung gestellt hatten.

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