Hundetrainer brauchen Lizenz
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Landratsamt weist auf Änderung im Tierschutzgesetz hin
Seit fast einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz, das Mindeststandards für alle Anbieter definiert, die das nötige Wissen über die Tierhaltung vermitteln. Unter anderem wurden Hundetrainer zum 1. August in die Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aufgenommen; darauf weist das Veterinäramt Enzkreis hin, das für die Erlaubnis zuständig ist.
Ein neuer Passus betrifft alle, die professionell mit Tieren handeln oder arbeiten. Foto: privat
Enzkreis (pm). Behördenchef Dr. Ulrich Dura erwartet zwar einen erheblichen Arbeitsaufwand, begrüßt aber dennoch die neuen Regeln: „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden.“ Dazu müssten Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden. Das Veterinäramt prüfe die eingereichten Unterlagen und führe unter Umständen ein Fachgespräch, was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen könne, so Dura.
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