Hundetrainer brauchen Lizenz

Archiv

Landratsamt weist auf Änderung im Tierschutzgesetz hin

Seit fast einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz, das Mindeststandards für alle Anbieter definiert, die das nötige Wissen über die Tierhaltung vermitteln. Unter anderem wurden Hundetrainer zum 1. August in die Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aufgenommen; darauf weist das Veterinäramt Enzkreis hin, das für die Erlaubnis zuständig ist.

Ein neuer Passus betrifft alle, die professionell mit Tieren handeln oder arbeiten.

Ein neuer Passus betrifft alle, die professionell mit Tieren handeln oder arbeiten. Foto: privat

Enzkreis (pm). Behördenchef Dr. Ulrich Dura erwartet zwar einen erheblichen Arbeitsaufwand, begrüßt aber dennoch die neuen Regeln: „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden.“ Dazu müssten Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden. Das Veterinäramt prüfe die eingereichten Unterlagen und führe unter Umständen ein Fachgespräch, was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen könne, so Dura.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen