Hochwasserschutz als Hemmschuh?

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Neues Gesetz zu Überschwemmungsgebieten könnte Bauvorhaben an der Enz erschweren

Mühlacker. Gegen einen verstärkten Hochwasserschutz gibt es nichts einzuwenden, schon gar nicht an der Enz in Mühlacker, wo der Dezember 1993 nicht vergessen ist. Dennoch tun sich die Kommunen schwer mit neuen Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz des Landes, die laut Tagesordnung in der nächsten Woche auch den Ausschuss des Mühlacker Gemeinderats beschäftigen werden.

Eine Karte zeigt die Überflutungsflächen für die Kernstadt Mühlacker.Quelle: LUBW, LGL

Eine Karte zeigt die Überflutungsflächen für die Kernstadt Mühlacker.Quelle: LUBW, LGL

Die Änderung trat endgültig zu Beginn des Jahres in Kraft, und der entscheidende Passus bezieht sich auf die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, in denen von Ausnahmen abgesehen eine neue Bebauung verboten ist. War bislang eine spezielle Rechtsverordnung erforderlich, um solche Schutzgebiete festzulegen, gelten inzwischen – unter anderem – all jene Bereiche als Überschwemmungsgebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

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