Hinweise zu Feuerwerkskörpern

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Mühlacker (pm). Die Stadt Mühlacker weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper noch am 31. Dezember an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, verkauft werden können. Die Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden – allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Kommt es zu Bränden oder werden Menschen verletzt, kann der Verursacher wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung schadensersatzpflichtig gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich.

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