Hinweise für Reiserückkehrer
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Enzkreis (pm). Das Enzkreis-Gesundheitsamt hat in einer Mitteilung Tipps für Reiserückkehrer zusammengefasst. „Mit der Corona-Verordnung hat das Land die Regelungen für Ein- und Rückreisende festgelegt. Dabei ist entscheidend, ob man in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat oder nicht“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst. Bei einer Rückreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, gebe es keine Verpflichtung zur Quarantäne. Alle EU-Mitgliedsstaaten (aktuell außer Luxemburg) sowie Australien, Georgien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Tunesien seien derzeit nicht als Risikogebiete ausgewiesen (Stand 24. Juli). Zu beachten sei allerdings, dass sich die Liste der Risikogebiete kurzfristig ändern könne. Eine Liste sei auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sowie des Sozialministeriums Baden-Württemberg zu finden.
Wer aus einem Risikogebiet komme, müsse sich künftig unmittelbar nach seiner Einreise nach Deutschland beim Rathaus seines Wohnortes melden, sich in Quarantäne begeben und dürfe diese auch zum Abstrich für den Corona-Test nicht verlassen. Daher solle beim Hausarzt nachgefragt werden, ob der Abstrich im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt werden kann. Wenn der Test positiv ausfalle, müsse die Person für 14 Tage in häuslicher Quarantäne oder einer anderen geeigneten Unterkunft bleiben. Nur in seltenen Fällen könne die Gemeinde die Quarantäne auf Antrag aussetzen, wenn etwa ein negativer Test vorgewiesen werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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