Herrchen muss für bissigen Hund zahlen
Archiv
Tier hat Mädchen am Oberschenkel verletzt – Mann zieht Einspruch gegen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zurück
Maulbronn. Im Juli 2014 hat der Hund eines 60-Jährigen eine Schülerin in Zaisersweiher ins Bein gebissen. Gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung legte der Hundebesitzer Einspruch ein, ließ sich aber gestern von Richter Dr. Bernd Lindner vor dem Amtsgericht Maulbronn eines Besseren belehren.
Der Grundstückszaun war für den Wachhund keine ernstzunehmende Barriere. Als die Schülerin, die an diesem Nachmittag Werbung austrug, über die 30 Meter lange Einfahrt zu Haustür und Briefkasten ging, sprang der große Vierbeiner über das gerade einmal meterhohe Hindernis, bellte, lief auf das Mädchen zu und biss es in den Oberschenkel. Das Mädchen ließ sich ambulant behandeln. Die Verletzung wurde mit Röntgenbildern dokumentiert.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen