Herbe Niederlage für Arcus-Klinik

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Klagewelle gegen Privatabrechnungen – Krankenhaus-Konstrukt wird zur Fußangel

Pforzheim. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bringt mit einem aktuellen Urteil die Arcus-Sportklinik in Bedrängnis. Die Richter haben ein Urteil des Landgerichts bestätigt, dem zufolge die Klinik keine Privatrechnungen ausstellen darf, die die üblichen Fallpauschalen für gesetzlich Versicherte übersteigen. Diese Entscheidung, die sich auf einen Einzelfall bezieht, ist nur die Spitze des Eisbergs. Hinter ihr steckt eine Klagewelle. Beim Landgericht Karlsruhe sind derzeit über 100 Verfahren um Privatabrechnungen der Arcus Sportklinik anhängig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat noch 15 Berufungsverfahren auf dem Tisch.

Den Gesellschaftern der Klinik könnte ihr Konstrukt, bei dem die 1995 gegründete Privatklinik „Arcus Sportklinik“ und das 2006 am selben Standort unter dem Namen „Arcus Klinik“ staatlich gefördertes Krankenhaus nicht scharf genug voneinander getrennt ist, zur Fußangel werden. Denn beide Kliniken, so das Oberlandesgericht, nutzen teilweise dieselben Räume, technischen Einrichtungen und dasselbe Personal. Sie teilen sich Empfangsbereich, Internetauftritt und Telefonnummer. Staatlich geförderte Plankrankenhäuser erhalten für ihre Leistungen festgelegte Fallpauschalen und staatliche Zuschüsse. Privatkliniken erhalten diese Zuschüsse nicht, dürfen aber mit ihren Patienten ihr Honorar frei vereinbaren.

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