„Hast du auf mein Haus geschossen?“

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Schläge gegen Kontrahenten bescheren einem 51-Jährigen eine Geldstrafe von 1200 Euro – Gericht glaubt Notwehr-Version nicht

Maulbronn (ra). „Ich habe mich nur gewehrt“: Vergeblich hat ein 51-jähriger Angeklagter gestern im Amtsgericht den Notwehr-Paragrafen zitiert. Richter Dr. Bernd Lindner verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.

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