Härtere Strafen für Kinderpornografie

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Zum Artikel „Senior redet sich fast ins Gefängnis“ vom 27. Mai und dem Strafmaß bei Kinderpornografie:

Ich frage mich, warum der Richter die zur Gefängnisstrafe fehlenden zwei bis drei Monate nicht verhängt hat. Ein Wiederholungstäter, der weder Unrechtsbewusstsein noch Reue zeigt, hat keine Bewährung verdient, sondern Konsequenzen. Noch dazu, da es sich um einen „Pädagogen“ handelt, der über sehr lange Zeit Kinder und Jugendliche unterrichtet hat.

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