Gutachten: Landrat hat Dienstpflichten nicht verletzt

Enzkreis

Im Fall der rechtswidrigen Vergabe von Buslinien nehmen Kreisräte das Ergebnis einer internen Prüfung im Landratsamt versöhnlich auf.

Enzkreis. „Ein Anspruch des Enzkreises auf Ersatz seiner Kosten ist nicht gegeben.“ Und: „Eine Dienstpflichtverletzung eines handelnden Akteurs liegt nicht vor.“ Dies sind die beiden Schlüsselsätze des Gutachtens des Rechtsamts des Enzkreises, das Vize-Landrätin Dr. Hilde Neidhardt am Mittwoch im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Kreistages vorstellte. Landrat Bastian Rosenau hatte sich zuvor befangen erklärt und auf einem Zuhörerplatz ganz am anderen Ende des Großen Sitzungssaals gegenüber seiner Stellvertreterin Platz genommen. „Es geht nicht um vertiefte Ermittlungen, es geht um eine Rechtsfrage“, machte diese einleitend klar.

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