Grundschulbetreuung: Der Countdown läuft
Enzkreis
Trotz der formellen Zuständigkeit des Kreises: Landrat empfiehlt Kommunen, sich für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 zu rüsten.
Enzkreis. Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschüler richtet sich nicht an die einzelnen Kommunen, sondern an das Kreisjugendamt. Darauf weist in einer Mitteilung die CDU-Kreistagsfraktion hin. Adressat sei – wie schon beim Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz der unter Dreijährigen – der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten habe. Das sei für alle Städte und Gemeinden der Enzkreis.
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