Grünes Licht für neue Polizeiverordnung

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Maulbronn (md). Der Maulbronner Gemeinderat hat am Mittwoch eine modifizierte Polizeiverordnung beschlossen. Einer der Paragrafen widmet sich der Entnahme von Wasser aus öffentlichen Brunnen, die nun genauer als bisher geregelt ist (wir berichteten). Demnach sind nur der Schafhofbrunnen vor dem Gebäude Stuttgarter Straße 51 und der Stadtbadbrunnen zwischen der Stuttgarter Straße 68 und 70 öffentliche Brunnen. „Die Brunnen in Schmie (vor Gebäude Hauptstraße 8) und Zaisersweiher (vor Gebäude Postplatz 2) sind Zierbrunnen und somit keine öffentlichen Brunnen (...). Dort ist eine Wasserentnahme unzulässig.“

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