Grünes Licht für Windpark

Enzkreis

Verwaltungsgericht bestätigt die Auffassung des Landratsamtes.

Enzkreis. „Wir begrüßen die Entscheidung, schließlich bestätigt das Gericht unsere Auffassung und bringt allen Beteiligten Klarheit“, kommentiert die Erste Landesbeamtin des Enzkreises, Dr. Hilde Neidhardt, eine Entscheidung, die der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg dieser Tage in Sachen Windpark Straubenhardt getroffen hat. Die Mannheimer Richter hatten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom April 2021 abgewiesen. Geklagt hatte der Eigentümer eines Wohnhauses, das sich in etwa 1300 Metern Entfernung zu einem der Windräder des Parks befindet. Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die das Landratsamt Enzkreis Ende 2016 für insgesamt elf Windkraftanlagen im Straubenhardter Wald erteilt hatte, die bereits seit dem Frühjahr 2018 in Betrieb sind.

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