Grünes Licht für Vergnügungssteuer
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Stadt Knittlingen bittet Betreiber von Spielautomaten zur Kasse
Knittlingen (cb). Der Aufenthalt im Backofen, in den sich der Knittlinger Ratssaal am Dienstagabend verwandelt hatte, war zwar nicht vergnügungssteuerpflichtig. Nichtsdestotrotz haben sich die Stadträte dort mit einer neuen Vergnügungssteuersatzung auseinandergesetzt und dem von der Verwaltung vorgelegten Papier einhellig ihre Zustimmung erteilt.
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit werden vom 1. Juli an pro Monat mit 100 Euro besteuert, wenn sie in einer Spielhalle aufgestellt sind, mit 50 Euro, wenn sie anderweitig platziert sind. Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz 15 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Gänzlich ausgenommen sind unter anderem Billardtische, Tischfußballgeräte, Dartscheiben, Musikautomaten und Vorrichtungen speziell für Kinder.
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