Großer Hunger?

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Der Mann mittleren Alters, Kunde eines bekannten Discounters, kann es offenbar gar nicht erwarten, bis der Backautomat die frischen Laugenbrötchen in den Auswurfschacht wirft. Blitzschnell teilt der Kunde das Objekt der Begierde in zwei Teile und schieb sich eine Hälfte in den Mund, den Rest in die Tüte. Auch die Begleiterin kann nicht widerstehen und bedient sich ungeniert.

Dass sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnten, ist den beiden offensichtlich nicht bewusst – oder der Hunger ist einfach zu groß. Jedenfalls sind die Brötchen bislang gar nicht bezahlt, und ob das als Mundraub durchgeht ..?

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