Großbrand hat juristisches Nachspiel
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Nach dem Feuer an der Bahnhofstraße im Juni 2017: 64-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten
Ein Luftbild, das während des Feuerwehr-Einsatzes am 14. Juni 2017 an der Bahnhofstraße von einer Drohne aufgenommen wurde, zeigt das Ausmaß der Zerstörungen.Archivfoto: Feuerwehr Mühlacker
Der Großbrand im Juni 2017 in der Mühlacker Innenstadt erlebt sein juristisches Nachspiel – und der Angeklagte, der sich wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten muss, erscheint im Verfahren als Täter und Opfer zugleich.
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