Griff an den Hintern ist kein Liebesbeweis
Enzkreis
Die ehemalige Freundin am Arbeitsplatz belästigt und beleidigt: Angeklagter zieht – nach einer deutlichen Warnung vor einer neuen Beurteilung – vor dem Amtsgericht Maulbronn seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück und akzeptiert eine Geldstrafe von 2000 Euro.
Enzkreis/Maulbronn. Der Versuch, seine Ex mit anzüglichen Po-Grapschern und Beleidigungen am gemeinsamen Arbeitsplatz zurückzuerobern, ging gründlich schief. Die dermaßen Angebetete zeigte den 40-Jährigen wegen sexueller Belästigung an, woraufhin diesem ein Strafbefehl über 2000 Euro ins Haus flatterte, den er nicht akzeptieren wollte. Deshalb kam es am Dienstag zu einem Auftritt vor dem Amtsgericht Maulbronn.
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