Grabkapelle und Schloss dürfen in der Nacht weiterhin beleuchtet werden
Stuttgart
Ab 1. April dürfen Gebäude ganztägig – und damit auch nachts – nicht mehr beleuchtet werden. Doch gilt das Naturschutzgesetz auch an markanten Stuttgarter Bauwerken wie zum Beispiel der Grabkapelle auf dem Württemberg und den Schlössern?
Blick aufs Neue Schloss bei Nacht – inklusive Riesenrad: Muss diese Beleuchtung nun nachts abgeschaltet werden?
(Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth)
Stuttgart - Über das Thema Licht lässt sich trefflich diskutieren: Die einen mögen es hell, vielleicht sogar bunt – und das die ganze Nacht hindurch. Die anderen ziehen es vor, möglichst wenig an der Dunkelheit zu verändern. Diese Unterschiede zeigen sich unter anderem am baden-württembergischen Naturschutzgesetz – und der Aufregung darüber. Die Aufregung dürfte dieser Tage wieder steigen, denn in dem Gesetz heißt es, dass von Anfang April bis Ende September Gebäude ganztägig – also auch abends und nachts – nicht beleuchtet werden dürfen.
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