Golfclub: Betrieb ist eingestellt
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Der Insolvenzverwalter hat den Pachtvertrag gekündigt
Ölbronn-Dürrn (lh). Die Mitglieder des Golfclubs Pforzheim dürfen ab dem heutigen Mittwoch die Anlage Karlshäuser Hof bei Ölbronn-Dürrn nicht mehr nutzen. Darüber informierte sie der Insolvenzverwalter Holger Blümle (Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH) am Donnerstag in einem internen Schreiben.
Darin teile Blümle den Clubmitgliedern mit, „dass der bestehende, streitige Pachtvertrag nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften gekündigt werden musste, da der von der Betriebs-GmbH geforderte Pachtzins aus den laufenden Einnahmen und unter Berücksichtigung der coronabedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen nicht zur Deckung einer Grundpacht ausreicht“, erklärt ein Sprecher der Rechtsanwaltsgesellschaft auf Nachfrage des Mühlacker Tagblatt. Die Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH, mit der sich der Verein seit längerer Zeit uneinig über den Pachtvertrag ist (unsere Zeitung hat mehrfach berichtet), habe eine „erwirtschaftbare Nutzungsentschädigung“, die der Insolvenzverwalter zuletzt angeboten habe und die einen weiteren Spielbetrieb ermöglicht hätte, abgelehnt. Eine Nutzung des Golfplatzes auf Basis der Mitgliedschaft im Club sei daher ab sofort nicht mehr möglich. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge ende ebenfalls.
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