Glasdach auf Carports: Bebauungsplan geändert

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Mühlacker (ts). Der Mühlacker Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Stöckach 4. Änderung – Garagen- und Carportdächer“ gefasst. Der Naturschutzbund hatte sich in Bezug auf die „Versickerungspflicht“ für Nachbesserungen bei den Auflagen ausgesprochen, doch die Stadtverwaltung sprach sich dafür aus, der Anregung nicht zu folgen. Von der Öffentlichkeit waren nach Angaben des städtischen Planungs- und Baurechtsamts keine Anregungen, Empfehlungen oder Hinweise eingegangen. Grund der Bebauungsplanänderung: Auf Carports sollen auch Glasdächer möglich sein.

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