„Gewerbe würde nicht stören“
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Mühlacker (ts). Ohne Diskussion hat der Mühlacker Gemeinderat beschlossen, der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Ziegelhäule“ auf Lienzinger Gemarkung auf Grundlage der dem Gremium präsentierten Vorgaben zuzustimmen. Das Gebiet ist rund elf Hektar groß und umfasst neben dem stillgelegten Erdzwischenlager und dem rechtskräftigen Naturdenkmal Trinkweiher die angrenzenden Wiesen und Korridore entlang der Gräben. Damit soll die Vielfalt an Nass- und Feuchtwiesen sowie an trockenen Magerwiesen als Sommerlebensraum und Wanderkorridor für Amphibien geschützt werden. Die ehemalige Erdeponie soll nur zu Pflegezwecken betreten werden, um Brutvögel nicht zu stören und Nist-, Brut- und Laichhabitate nicht zu beeinträchtigen.
Von Bedeutung für die Stadt bei ihrer Suche nach Flächen für Firmen: Laut Regierungspräsidium stehe das Naturschutzgebiet einer etwaigen benachbarten gewerblichen Nutzung nicht entgegen, weil die Landesstraße als Barriere fungiere, so die Stadtverwaltung.
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