Gesellenprüfung kann auch vorzeitig absolviert werden
Enzkreis
Enzkreis. Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 beenden, können, wenn ihre Noten besonders gut und andere Voraussetzungen erfüllt sind, vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Darauf weist die Handwerkskammer Karlsruhe hin. Anträge müssten schnellstmöglich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, die Formulare und weitere Auskünfte gebe es bei den jeweiligen Innungen. Die Kontaktdaten seien auf der Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.pm
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