Geschützt
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Sicherheit geht vor: Das gilt in Corona-Zeiten generell im Umgang mit Kunden. Was tun aber, wenn der Kunde aus persönlichen und unabänderlichen Gründen keinen Mundschutz tragen kann? Muss er dann abgewiesen werden? Der junge Herr, der täglich erscheint, um sein Würstchen abzuholen, muss nicht darauf verzichten. Die Ötisheimer Nachbarin, die ihn sehr gern mit der kleinen Zwischenmahlzeit versorgt, öffnet einfach das Fenster, legt das Gewünschte auf den Sims – und kaum ist es wieder geschlossen, holt es sich der Kater ab.
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