Gericht verurteilt Syrer wegen Mordes
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43-Jähriger habe seine von ihm getrennt lebende Ehefrau aus niederen Beweggründen heraus umgebracht
Am Nachmittag des 2. März hatte er in Mühlacker seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erstochen, nun wurde ein 43-jähriger Syrer am Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Leonhard Schmidt sah jedoch nur eines von drei mutmaßlichen Mordmotiven erfüllt.
Der Angeklagte – hier beim Prozessauftakt – macht vor Gericht keine Angaben zur Tat. Foto: Deeg
Karlsruhe/Mühlacker. Wie ein gefährlicher Krimineller wirkt der 43-jährige Syrer – rein äußerlich – nicht, als er von einem Vollzugsbeamten in den Schwurgerichtssaal des Karlsruher Landgerichts geführt wird. Der eher schmächtig anmutende Mann, der eine rote Jogginghose und einen blauen Pullover trägt, macht einen unscheinbaren Eindruck, als er in Handschellen schweigend auf der Anklagebank Platz nimmt und mit gesenktem Blick den dritten und letzten Verhandlungstag erwartet. Ab und an schweift sein Blick über die Besucherreihen, und bevor es losgeht, wechselt er mit dem Dolmetscher, der neben ihm sitzt, noch ein paar Worte. Ganz kurz scheint er sogar zu lächeln.
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