Gericht glaubt an die „bodenlose Sauerei“

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49-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs einer hilflosen Frau zu Gefängnisstrafe verurteilt

Enzkreis. Selten habe er einen Fall von solcher Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit erlebt, sagte Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz, nachdem er das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs Wehrunfähiger und wegen Vergewaltigung verkündet hatte. Der Angeklagte, ein 49-jähriger libyscher Ingenieur, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und in die nächstgelegene Vollzugsanstalt gebracht.

Drei Jahre und vier Monate sahen die Richter des Schöffengerichtes als angemessene Strafe für eine Tat, die selbst Verteidigerin Susanne Burkhardt als „bodenlose Sauerei“ bezeichnet hatte. Wenn sie denn den Tatsachen entsprechen sollte. Denn ihr Mandant, der Angeklagte, bestritt vehement, der etwa gleichaltrigen Frau, die im selben Haus wohnte, etwas angetan zu haben. Weshalb die Verteidigerin Freispruch beantragte, auch wenn ihr die betroffene Frau „unendlich leid“ tue.

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