Gericht bestätigt Verbot für Rathauschef
Enzkreis
Der Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Untreue und Bestechlichkeit ermittelt, scheitert mit einem Eilantrag auf Rückkehr in sein Amt. Nur als Privatmann darf er das Rathaus betreten.
Michael Maurer. Foto: Archiv
Mönsheim. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag des Mönsheimer Bürgermeisters Michael Maurer gegen das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte und das Hausverbot für das Rathaus in weiten Teilen abgelehnt. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Rathauschef Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue und Bestechlichkeit und flankierend dazu das Landratsamt ein Disziplinarverfahren aufgrund eines „Verdachts von Dienstvergehen“ eingeleitet.
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