Gericht: Aufenthaltsverbot für Sellner war rechtswidrig

Enzkreis

Aktivist der „Identitären Bewegung Österreichs“ durfte in Neulingen keine Lesung abhalten. Vorgang mündet in einen Rechtsstreit.

Neulingen. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat laut einer Mitteilung auf die Klage des Österreichers Martin Sellner hin die Rechtswidrigkeit eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbots der Gemeinde Neulingen festgestellt.

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