Gerecht?

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Zu „Kuhhandel mit Kassengeldern“ vom 6. März:

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beiträge für staatliche Leistungen abgezweigt. Für die Beitragszahler bedeutet das eine Besteuerung ihrer Beiträge. Die Arbeitgeber zahlen höhere Lohnnebenkosten.

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