Gemeinderat will Präzedenzfall vermeiden
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Knittlingen (fi). Die Ortsmitte Freudenstein-Hohenklingen soll saniert werden. Dafür war die Aufstellung eines Sanierungsplanes erforderlich sowie eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und zu beschließen, die mit der Veröffentlichung am 9. Dezember 2011 Rechtskraft erlangte. Die geplanten Maßnahmen wurden in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Soweit die Vorgeschichte. In dieser Woche nun hatte der Gemeinderat über einen Antrag zu entscheiden, der nicht ohne Brisanz war. Die Eigentümerin eines Anwesens an der Knittlinger Straße hatte im Spätherbst 2013 beantragt, ihr Grundstück zusätzlich in das Sanierungsgebiet aufzunehmen, da sie die Heizung modernisieren und neue Rollläden einbauen wolle. Der Verwaltung liegt dafür eine Kostenaufstellung vor, die STEG hatte den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ausgearbeitet mit dem Ergebnis, dass die Eigentümerin bei den veranschlagten Maßnahmen 4500 Euro als Kostenerstattung erwarten könne. Nach wiederholter Feststellung des großen Sanierungsbedarfs zahlreicher weiterer Gebäude in der Ortsmitte, und um die Sanierungsziele zu erreichen, schlug die Verwaltung vor, dem Antrag stattzugeben.
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