Gemeinderat feilt an seiner Satzung
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Ötisheim (ra). Korrekturen und Änderungen in den kommunalen Satzungen hat der Ötisheimer Gemeinderat in der Sitzung in dieser Woche vorgenommen.
Zum Ersten wurde ein Widerspruch hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bürgermeister und Verwaltungsausschuss beseitigt. Der Gemeindeprüfungsanstalt war aufgefallen, dass gemäß einer Bestimmung in der Hauptsatzung der Bürgermeister im Einzelfall für Erlass und Niederschlagungen von Forderungen bis zu 1500 Euro zuständig ist. Ein zweiter Paragraf legte hingegen fest, dass ab einer Grenze von 1000 Euro der Ausschuss entscheidet. Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag, die Grenze bei 1000 Euro festzusetzen. Geändert wurden auch die Wasserversorgungs- und die Abwassersatzung. Jeweils heißt es in den Papieren nun, dass die Benutzungsgebühren innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids und Vorauszahlungen innerhalb von zehn Tagen fällig sind.
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