Gemeinde Ötisheim stellt auf Doppik um
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Neues System im Rechnungswesen ab 1. Januar 2015
Ötisheim. Die Gemeinde Ötisheim führt zum 1. Januar 2015 das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) ein. Das Rechnungswesen wird dabei von der bisherigen Kameralistik auf die in der Privatwirtschaft übliche doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Dies hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung des Jahres beschlossen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2015, den Rechnungsamtsleiter Johannes Schulz am Dienstag vorstellte, wurde bereits nach diesem neuen System erstellt. Vor über acht Jahren fasste der Gemeinderat wegen eines Gesetzentwurfs, wonach die Städte und Gemeinden ihr Rechnungswesen bis 2014 umzustellen haben, den Grundsatzbeschluss auf Einführung der Doppik. Nach der Übergangsfrist müssen die baden-württembergischen Kommunen ihr Haushaltswesen bis 2021 auf das in den meisten Bundesländern bereits realisierte System umstellen.
Mit der Einführung des NKHR verabschiedet sich Ötisheim für immer von den Differenzierungen in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und Ergebnissen wie Investitionsrate und Allgemeine Rücklage. Stattdessen müssen sich Verwaltung und Gremium an Begriffe wie Erträge und Aufwendungen gewöhnen und mit Gewinn-, Verlustrechnung und Bilanz umgehen, an denen sich ablesen lässt, wie sich der Betrieb „Gemeinde“ entwickelt, wie er wirtschaftet und sich finanziert. „Im Ergebnis zählt, was unter dem Strich als Cashflow oder liquide Mittel übrig bleibt“, schreibt Schulz in seinem Vorbericht für den Haushaltsplan 2015. Beeinträchtigt werde das Ergebnis künftig stark dadurch, dass die Abschreibungen erwirtschaftet werden müssten. Das geschehe „im Sinne der Generationengerechtigkeit“, so der Rechnungsamtsleiter. Deshalb sei eine sachgerechte Bewertung des Anlagevermögens zur Erstellung der Eröffnungsbilanz wichtig. Bei der Bewertung des Vermögens werde auf die Anlagenbuchhaltung der Vergangenheit zurückgegriffen.
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