Geldstrafe wegen Trunkenheit am Fahrradlenker
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Maulbronn/Mühlacker (ra). Den 1. Mai 2011 wird der 69-Jährige Rentner, der gestern wegen fahrlässiger Trunkenheit vor Gericht stand, wohl nicht so schnell aus dem Gedächtnis verlieren. Als er am „Tag der Arbeit“, um 20.30 Uhr in einem Senderstädter Gewerbegebiet den Ordnungshütern in die Hände fiel, hatte der Pedalritter 1,76 Promille Alkohol im Blut. Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 400 Euro.
20 Tagessätze zu je 30 Euro, also eine Strafe von 600 Euro, hatte die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl gegen den nicht gerade begüterten Rentner beantragt.
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