Gegensätzliche Ansichten im Ötisheimer Rat

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BUN-Gemeinderätin Burger kritisiert Überprüfungsverfahren

Ötisheim. Bei keinem, der am 25. Mai in den neuen Gemeinderat gewählten Bürgervertreter, liegt ein Grund vor, der dem Antritt des Amts entgegensteht – auch nicht bei Bauhofleiter Günter Kolb. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bei zwei Enthaltungen festgestellt. Wie bereits berichtet hatte die Wählervereinigung „Es geht noch mehr“ eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, mit der Bitte, zu überprüfen, ob beim Leiter des kommunalen Bauhofs möglicherweise ein Hinderungsgrund vorliegt, da die Gemeindeordnung in ihrer neuesten Fassung eine Formulierung beinhaltet, wonach Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht im Gemeinderat sein können. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten. Dies trifft, so das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung, auf den Bauhofleiter zu, der weder bei Dienstbesprechungen anwesend ist, noch weitreichende, eigene Befugnisse hat. Seit zehn Jahren gehört Kolb dem Gremium an, bei der jüngsten Wahl entfielen auf den SPD-Vertreter 1533 Stimmen. BUN-Gemeinderätin Ingrid Burger monierte, dass die Überprüfung möglicher Hinderungsgründe einzig der Verwaltung obliegt und der Gemeinderat ohne tiefergehende Diskussion darüber zu befinden habe. „Ein Gesetz kann man nicht diskutieren“, stellte dazu Uwe Oehler von den Freien Wählern fest. Die Tätigkeit des Bauhofleiters bestehe zu 80 Prozent aus körperlicher und zu 20 Prozent aus Verwaltungsarbeit – damit liege kein Hinderungsgrund vor. Thomas Müller, ein Vertreter von „Es geht noch mehr“, stellte klar, dass es der Wählervereinigung „nie um die Person Günter Kolb“ gegangen sei. Auch Müller sah nach der Überprüfung der Verwaltung keinen Hinderungsgrund für den kommunalen Bediensteten, sein Wahlamt anzutreten.

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