Geflügelpest: Veterinäramt gibt Entwarnung
Enzkreis
Die Aufstallungspflicht muss nicht verlängert werden. Dennoch müssen Tierhalter weiter auf bestimmte Regel achten. Darauf weist die Behörde hin.
Veterinäramt: „Biosicherheits-Maßnahmen“ müssen weiterhin eingehalten werden. Symbolfoto: Archiv
Enzkreis. Die vom Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises am 23. Januar nach mehreren bei Wildtieren festgestellten Geflügelpestfällen angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises läuft am Donnerstag, 12. Februar, planmäßig aus. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Vom 13. Februar an dürfen die Tiere auf den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars damit wieder ins Freie.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen