Geflügelpest: Veterinäramt gibt Entwarnung

Enzkreis

Die Aufstallungspflicht muss nicht verlängert werden. Dennoch müssen Tierhalter weiter auf bestimmte Regel achten. Darauf weist die Behörde hin.

Veterinäramt: „Biosicherheits-Maßnahmen“ müssen weiterhin eingehalten werden. Symbolfoto: Archiv

Veterinäramt: „Biosicherheits-Maßnahmen“ müssen weiterhin eingehalten werden. Symbolfoto: Archiv

Enzkreis. Die vom Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises am 23. Januar nach mehreren bei Wildtieren festgestellten Geflügelpestfällen angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises läuft am Donnerstag, 12. Februar, planmäßig aus. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Vom 13. Februar an dürfen die Tiere auf den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars damit wieder ins Freie.

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