Gefährliches Spiel mit dem Gullydeckel

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Unbedachte Tat führt zu einem Unfall – 22-Jähriger kommt vor dem Maulbronner Amtsgericht mit einem Strafbefehl davon

Maulbronn. Was einen 22-Jährigen aus der Region letztendlich dazu bewog, in der Nacht vom 20. auf den 21. April einen Gullydeckel auf die Fahrbahn zu legen, wodurch es zu einem Unfall kam, liegt auch nach der gestrigen Hauptverhandlung vor dem Maulbronner Amtsgericht noch im Dunkeln.

Nachdem anhand von zwei Zeugenaussagen die vom 22-Jährigen vorgebrachte Version des Geschehens ins Wanken geraten war, zog der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 400 Euro zurück. Sachbeschädigung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr warf die Anklage dem Mann vor. Dass er in der Nacht des 18. September 2011 den Rollladen an der Wohnung einer Bekannten durch einen Steinwurf beschädigt und deren Pflanztröge auf dem Balkon verwüstet hat, gab der Angeklagte unumwunden zu.

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