Gartenhaus soll kein Eigenheim werden

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Sternenfels (ert). „Kein Wildwuchs im Gartenhausgebiet“, so der übereinstimmende Tenor aller Wortmeldungen im Sternenfelser Gemeinderat. Konkret ging es um eine Bauvoranfrage für ein Häuschen, in dem der Besitzer offenbar dauerhaft wohnt. Jedenfalls ist es mit Bad, Waschmaschine, Kühltruhe und weiteren Haushaltsgeräten ausgestattet.

Aktuell beantragte der Stücklesbesitzer, sein Gartenhaus so aufzustocken, dass im Dachgeschoss zwei Räume geschaffen werden könnten, in denen seine Söhne übernachten könnten. Ein Architekt, der im Auftrag der Gemeinde das Begehren beurteilte, kam jedoch zum Schluss, dass das Vorhaben „auf einen ständigen Wohnsitz schließen lässt“. Dabei seien in einem Gartenhausgebiet nur Hütten zulässig, die allenfalls „zum stundenweisen Aufenthalt geeignet“ seien. Andernfalls müsste der Bebauungsplan geändert werden. Zudem liege das Gebiet im Einzugsbereich des Tiefbrunnens mit Pumpstation an der Landesstraße nach Leonbronn. Gleichwohl wird das im Gartenhaus anfallende Abwasser in einer Grube gesammelt.

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