Garagen im Hochwassergebiet

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Illingen (fg). Obwohl sein Grundstück an der Illinger Bachstraße im Überschwemmungsgebiet liegt, will ein Bauherr dort zwei Doppelgaragen und einen Carport errichten. Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat grünes Licht gegeben, weil der Grundstücksbesitzer Gutachten eingereicht hat, die eine Ausnahmegenehmigung möglich machen. Zwar nehmen die Garagen dem Wasser bei einer Überflutung Raum weg, diesen Verlust kann er auf seinem Grundstück durch Geländemodellierung aber wiederherstellen. Da sich die Baumaßnahmen in einem strömungsberuhigten Bereich befinden, ändern die Bauwerke die Fließverhältnisse nicht nachteilig. Sie müssen allerdings hochwasserangepasst gebaut werden. Unter anderem müssen im Sockelbereich wasserresistente Baumaterialien verwendet werden.

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