Füllmenbacher Hof sichert seine Zukunft

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Gemeinde und übergeordnete Behörden wollen mit einer Außenbereichssatzung Klarheit schaffen – Beschlussfassung am 21. Mai

Seit Jahren beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat in Sternenfels mit einer Außenbereichssatzung für den Weiler Füllmenbacher Hof. Jetzt steht man kurz vor der Ziellinie, um im Mai die Satzung verabschieden zu können. Für den „FüBaHof“ bedeutet das Rechts- und Planungssicherheit für die Zukunft.

Die Zeit scheint auf dem Füllmenbacher Hof nur scheinbar stehen geblieben zu sein – die bürokratischen Mühlen im Hintergrund sind hingegen unaufhaltsam im Gang, und das nicht nur zur ausschließlichen Freude der Bewohner.

Die Zeit scheint auf dem Füllmenbacher Hof nur scheinbar stehen geblieben zu sein – die bürokratischen Mühlen im Hintergrund sind hingegen unaufhaltsam im Gang, und das nicht nur zur ausschließlichen Freude der Bewohner. Foto: Kollros

Sternenfels. Die Satzung hatte ursprünglich die Zielsetzung, den Weiler baulich geringfügig erweitern zu können. Doch da spielten das Regierungspräsidium und im Speziellen der Denkmalschutz nicht mit. Statt 1,1 Hektar Fläche bleibt der Weiler auf 0,6 Hektar beschränkt – sowie einen Neubau. Die Karlsruher Behörde rechtfertigt ihre Haltung damit, „den einzigartigen Weiler zu schützen und weiterhin erlebbar zu machen“.

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