Freispruch nach Behördenfehler

Enzkreis

62-Jährige soll zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert haben. Staatsanwaltschaft spricht von Betrug
und verschickt einen Strafbefehl. Offenbar gab es aber einige Pannen bei derAgentur für Arbeit.

Maulbronn. Mit großer Erleichterung hat eine 62-Jährige aus dem östlichen Enzkreis am Montag einen Freispruch aus dem Mund von Richter Dr. Florian Henke im Amtsgericht Maulbronn zur Kenntnis genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr ursprünglich einen Betrug zur Last gelegt, weil sie der Agentur für Arbeit nicht gemeldet haben soll, dass sie Mitte Juni 2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und stattdessen zwei Wochen zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert habe.

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