Freispruch für AfD-Sprecher Bamberger

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Oberlandesgericht hebt Urteile von Amtsgericht und Landgericht auf

Enzkreis/Karlsruhe (pm). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Alfred Bamberger, einer von drei Sprechern des Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis der AfD, in dritter Instanz vom Vorwurf freigesprochen, er würde Straftaten billigen.

Wie berichtet, hatte Bamberger im Sommer 2015 für kurze Zeit auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite des AfD-Kreisverbandes einen Beitrag im Zusammenhang mit Brandanschlägen auf Flüchtlingsheime eingestellt, der – wie das Oberlandesgericht zitiert – folgende Passage enthielt: „Es einfach zu billig überall einen rechten Hintergrund zu vermuten, denn dann wäre die NPD längst in allen Parlamenten vertreten. Ist es nicht so, dass den Anwohner oder Bewohnern einer Kommune alternativlos – wie immer – eine Einrichtung vor die Nase gesetzt wird, die sie einfach nicht haben wollen und deshalb in Form von zivilen Ungehorsam die geplanten Flüchtlingsunterkünfte einfach abfackeln? Dass dies im Osten häufiger passiert als im Westen ist auch klar: Die Ossis lassen sich nicht einfach mehr so hirnwasche wie die Wessis und sie akzeptieren diese Bevormundung durch Obrigkeiten nach der erfolgreichen Beseitigung des Unrechtsstaates DDR einfach nicht mehr tatenlos. Es verhält sich im Prinzip genauso wie mit den Atommüllendlagern im Westen – waren die Gegner auch Rechts?“

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