Fortbildung bei Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln nötig
Archiv
Enzkreis (pm). Sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sich nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz alle drei Jahre fort- und weiterbilden. Der erste Dreijahreszeitraum läuft seit dem 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2015.
Die Landwirtschaftsämter des Enzkreises und des Kreises Karlsruhe bieten zwei gleiche Fortbildungen an, wo Teilnehmer eine Bescheinigung erhalten, die die Fortbildungspflicht nachweist. Beide Fortbildungen finden in der Gräfin-Rhena-Halle in Neulingen-Bauschlott statt, und zwar am Freitag, 30. Januar 2015, von 13:30 bis 17 Uhr und am Samstag, 31. Januar 2015, von 9 bis 12:30 Uhr. Neben den Rechtsgrundlagen und dem integrierten Pflanzenschutz werden die Düsen- und Spritzentechnik und der Anwenderschutz Themen sein. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 10 Euro pro Person. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung unter Telefon 07231 308-1800 gebeten.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen