Fortbildung: Sachkunde im Pflanzenschutz

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Enzkreis (pm). Sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sind nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, im dreijährigen Rhythmus anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von vier Stunden wahrzunehmen. Der erste Dreijahreszeitraum läuft bereits vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015. Das Landwirtschaftsamt des Enzkreises sowie das Amt für Landwirtschaft in Bruchsal bieten gemeinsam zwei inhaltlich gleiche vierstündige Fortbildungen an, an deren Ende die Teilnehmenden eine Bescheinigung erhalten, mit der sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen können. Die Fortbildungen finden statt am Freitag, 30. Januar 2015, 13.30 bis 17 Uhr, und am Samstag, 31. Januar 2015, 9 bis 12.30 Uhr, jeweils in der Gräfin-Rhena-Halle in der Göbricher Straße 10 in Neulingen-Bauschlott.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um eine Anmeldung unter Telefonnummer 07231/308-1800 gebeten.

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