Folgenschwerer Eingriff
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Zum Digitale-Versorgung-Gesetz:
Über Risiken und Nebenwirkungen informiert Sie: niemand! Am vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ verabschiedet. Vordergründig geht es um die Einführung von „Gesundheits-Apps“ (deren medizinischer Nutzen im Vorfeld nicht geprüft werden muss, für deren Kosten aber Geheimhaltung gilt). Weitgehend unbeachtet wurde damit aber auch die nicht anonymisierte Zusammenfassung aller im Gesundheitswesen anfallenden Daten aller 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherter beschlossen. Damit weiß in Zukunft der Staat besser über Ihren Gesundheitszustand Bescheid als jeder Einzelne Ihrer behandelnden Ärzte.
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