Folgenreiche Passion wird erneut verhandelt

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Mann stiehlt Autos für nicht ganz unfallfreie Spritztouren – Im Berufungsprozess geht es jetzt um eine mögliche Therapie in Freiheit

Pforzheim/Kieselbronn (weg). Mit den Leidenschaften ist es oft ein Kreuz. Sie können Leiden schaffen, wie der Name sagt. Auch die Passion Auto zu fahren, kann recht leidvoll sein – zumindest, wenn der Fahrer keinen Führerschein besitzt.

Diese Erfahrung musste ein 23-Jähriger machen, der seine Freude am Fahren nicht unter Kontrolle bringen konnte. Im vergangenen November wurde er vom Pforzheimer Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Fahrens ohne Führerschein, Sachbeschädigung, fahrlässiger Körperverletzung und unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen. Eines Tages hatte der junge Mann in der Jackentasche eines Sportkameraden dessen Autoschlüssel entdeckt und eine kleine Spritztour unternommen. Dem Auto bekam das nicht, denn der unbefugte Fahrer hatte ein wenig zu viel Alkohol getrunken. Ein Laternenpfahl stand im Weg, mit dem Ergebnis, dass der Wagen ordentlich beschädigt wurde. Die Tour war eine Art Initialzündung für weitere Ausflüge mit fremden Fahrzeugen. Zwischen Februar und Oktober 2016 entwendete der 23-Jährige Autos aus Garagen, bei denen der Schlüssel steckte. Anderntags standen die Wagen wieder in der Garage – meist mit Blessuren. Kratzern und Beulen. Manchmal standen sie auch anderswo. So ganz beherrschte der Fahrer die fremden Fahrzeuge eben nicht. In Kieselbronn waren Autobesitzer wegen der Serie beunruhigt: Wen würde es als Nächstes treffen? Insgesamt achtmal eignete sich der junge Mann Autos an, wurde geblitzt, weil er zu flott unterwegs war. Dann griff die Polizei zu. Nach umfangreichen Ermittlungen – alle Schäden mussten festgehalten werden –, folgte die Verhandlung. Die Fahrten gab der Angeklagte zu. Ein Gutachter attestierte ihm eine Persönlichkeitsstörung. Verteidigerin Susanne Burkhardt plädierte auf eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren, damit der junge Mann in Freiheit eine Therapie absolvieren könne. Das Gericht verhängte jedoch zweieinhalb Jahre Haft. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Am kommenden Montag wird der Fall um 13.30 Uhr deshalb neu aufgerollt.

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