Flächen aus Schutzgebiet nehmen

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Stadt Mühlacker gibt Stellungnahme zu Verordnung für Festlegung von FFH-Gebieten ab

Mühlacker. Ein Hauch von Europapolitik aus Brüssel hat am Dienstagabend Einzug in den Großen Ratssaal des Mühlacker Rathauses gehalten. Dabei ging es um ein großangelegtes, allerdings auf dem Papier sperrig und spröde wirkendes EU-Projekt, nämlich um ein Verordnungsverfahren zur Festlegung von FFH-Gebieten, zu dem die Stadt nun eine Stellungnahme abgibt. Dem von der Verwaltung empfohlenen Vorschlag dazu gab der Ausschuss nach einer Aussprache einstimmig grünes Licht.

Flächen aus Schutzgebiet nehmen

Auch der Bereich des vorgesehenen Bebauungsplans „Alte Lederfabrik“ auf Gemarkung Enzberg ist von den Verordnungen zur Festlegung von FFH-Gebieten betroffen. Foto: Huber

FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Auf den Gemarkungen der Stadt Mühlacker liegen zwei gemeindeübergreifende FFH-Gebiete mit ihren Teilflächen: „Enztal bei Mühlacker“ und „Stromberg“ auf Gemarkung Lienzingen.

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