Feuerwerk gibt’s nicht nur zu Silvester
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Spektakuläre Überraschung zum 18. Geburtstag wirft die Frage auf: Was ist unterm Jahr erlaubt?
Mühlacker. Ja ist denn schon ..? Nein, mit dem Jahreswechsel hatte das prächtige Feuerwerk, das am Samstagabend einigermaßen überraschend in zentraler Lage im Enzvorland in Mühlacker abgebrannt wurde, noch nichts zu tun. Stattdessen ging es um einen 18. Geburtstag, der in Dürrmenz mit einem Knalleffekt gefeiert wurde.
Vorgeschmack auf den Jahreswechsel: Feuerwerk aus privatem Anlass am vergangenen Samstagabend im Enzvorland. Foto: privat
Die Festgesellschaft hatte dafür einen professionellen Feuerwerker engagiert und das mehrminütige Spektakel im Vorfeld korrekterweise beim Bürger- und Ordnungsamt „angezeigt“, wie Amtsleiter Ulrich Saur das formuliert. In solchen Fällen, sagt der Behördenchef, gebe es – nach Rücksprache mit der Feuerwehr – keinen Grund, das Feuerwerk zu verbieten.
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