Faulbrut bedroht Bienenvölker

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Keltern/Enzkreis (pm). In einem Bienenstand in Keltern-Niebelsbach wurde bei Untersuchungen durch das Chemische Veterinäruntersuchungsamt Freiburg der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Um die Ausbreitung dieser Bienenseuche einzudämmen, hat das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises einen Sperrbezirk festgelegt. Er umfasst in der Gemeinde Keltern die Gemarkung Niebelsbach sowie Teile der Gemarkungen Ellmendingen und Weiler, in Straubenhardt Teile der Gemarkung Ottenhausen und in Birkenfeld Teile der Gemarkung Gräfenhausen. In diesem Sperrbezirk werden alle Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls behandelt. Der Sperrbezirk bleibt so lange bestehen, bis alle Bekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Kontrolluntersuchungen ergeben haben, dass die Seuche erloschen ist. Bienenzüchter sind verpflichtet, sämtliche Bienenvölker innerhalb des ausgewiesenen Sperrbezirks dem Veterinäramt anzuzeigen und amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem ist es nicht gestattet, Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.

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