Familiäre Verhältnisse im Gemeinderat
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Verwandtschaftliche Beziehungen sind seit 2015 auch in den Gremien kleinerer Kommunen kein Hinderungsgrund mehr
Man braucht nicht Adam und Eva zu bemühen, um Verwandtschaftsverhältnisse, hier vereinfacht dargestellt, in den Kandidatenlisten auszumachen. Fotomontage: Odenwälder/MT-Technik
Mit Ehepartnern, Elternteilen oder Geschwistern im selben Gemeinderat ? Das war bislang in kleineren Kommunen nicht zulässig. Wegen einer Gesetzesänderung sind solche Konstellationen aber nun möglich – und wahrscheinlich.
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