Familiäre Verhältnisse im Gemeinderat

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Verwandtschaftliche Beziehungen sind seit 2015 auch in den Gremien kleinerer Kommunen kein Hinderungsgrund mehr

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Man braucht nicht Adam und Eva zu bemühen, um Verwandtschaftsverhältnisse, hier vereinfacht dargestellt, in den Kandidatenlisten auszumachen. Fotomontage: Odenwälder/MT-Technik

Mit Ehepartnern, Elternteilen oder Geschwistern im selben Gemeinderat ? Das war bislang in kleineren Kommunen nicht zulässig. Wegen einer Gesetzesänderung sind solche Konstellationen aber nun möglich – und wahrscheinlich.

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