Falschmeldung sorgt für Irritationen

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Pforzheim/Enzkreis (pm). Die Agentur für Arbeit Nagold Pforzheim teilt mit, dass eine Falschmeldung zum Thema Kinderzuschlag für Irritationen sorge. Klar sei: Einen bedingungslosen Kinderzuschlag gebe es nicht. In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro habe, heißt es in einer Mitteilung. Die starre obere Einkommensgrenze sei zum 1. Januar zwar aufgehoben worden, aber wenn die Eltern mehr verdienten, als sie für sich selbst benötigten, verringere sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr bestehe. Der Kinderzuschlag könne, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohne, lasse sich einfach mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort könne gegebenenfalls der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden. Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gebe es im Internet auch unter www.familienkasse.de.

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