Fallobst gehört nicht auf den Häckselplatz

Enzkreis

Illegale Ablagerung von Fallobst auf dem Häckselplatz in Enzberg. Foto: Enzkreis

Illegale Ablagerung von Fallobst auf dem Häckselplatz in Enzberg. Foto: Enzkreis

Enzkreis (pm). Aktuell häufen sich auf den Häckselplätzen im Enzkreis verbotene Ablagerungen von Äpfeln und anderem Fallobst. „Dadurch verschlechtert sich die Qualität der Grünabfälle erheblich. Außerdem werden Ratten und anderes Ungeziefer angelockt“, bemängelt Ewald Buck, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Das Fallobst muss aufwendig getrennt und teuer entsorgt werden. Bei illegaler Anlieferung drohen hohe Bußgelder. Fallobst, überlagerte oder verdorbene Früchte und Gemüse, kompostierbare Küchenabfälle, Speisereste oder Kleintierstreu werden gegen Gebühr beim Entsorgungszentrum Hamberg auf der Deponie in Maulbronn angenommen. Diese Abfälle können auch über die Biotonne oder den eigenen Komposthaufen in den Naturkreislauf zurückgeführt werden.

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